An dieser Stellen sammeln wir Links und Hinweise zu Fördermitteln, die für den Bereich populäre Musik in Thüringen interessant sein können.

Aktuell

POP TO GO: Förderjahr 2022
Programm im Rahmen des Bundesprogramms „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“

Förderung: zusätzliche außerunterrichtliche Projekte insbesondere für bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche. Dabei steht die Popularmusik als Vermittler im Mittelpunkt der Projekte.

Antragsfristen:
Aktuell gibt es keine Fristen. Projekte, die noch in diesem Jahr durchgeführt werden sollen, müßen bis zum 31.7.2022 beantragt und bis zum 30.11.2022 abgeschlossen sein.


Fonds Soziokultur: Sonderprogramm (NEUSTART KULTUR)

Zielgruppe: Einrichtungen bzw. Träger der kulturellen Bildung und Medienbildung, der Soziokultur und Kulturarbeit in freier Trägerschaft, Fokus: Teams aus freien und festen Mitarbeiter*innen sowie Netzwerke vor Ort, die neue Formen und Wege kultureller Arbeit mit gesellschaftlicher Wirkung erproben und mittelfristig etablieren möchten.
Förderung: Zeitlich befristete partizipative Kulturprojekte, soziokulturelle Projekte gemäß den jeweiligen Ausschreibungsprogrammen, insbesondere mit Teams aus freien und ggf. festen Mitarbeiter*innen, die mit und in der Gesellschaft und bestimmten Zielgruppen aktiv werden.
Das Programm unterstützt Projekte der Einrichtungen bei der krisenbedingten Neuausrichtung und Stärkung ihrer Arbeit im Schnittfeld von Kunst und Gesellschaft.

Summe: 5.000€ – 30.000€, nicht mehr als 80% des Projekt-Gesamtbudgets

Ausschreibungen und Antragszeiträume

AUFTAKT (themenfrei; geplante Projekte, bereits eingeplante Teams)
Antragszeitraum: 15.08.-15.09.2020
Mögliche Projektstart: ab Ende Oktober 2020

T1, Netzwerke + Neue Schnittstellen
Antragszeitraum: 01. – 31.10.2020
Projektstart: ab Mitte Dezember 2020

T2, Young Experts + Ko-Produktion
Antragszeitraum: 01. – 31.11.2020
Projektstart: ab Mitte Januar 2021

T3, Diversität + Inklusion + Vielfalt
Antragszeitraum: 04. – 31.01.2021
Projektstart: ab Mitte März 2021

T4, Digitalität + Soziokultur
Antragszeitraum:01. – 31.03.2021
Projektstart: ab Mitte Mai 2021


Initiative Musik: angepasste Künstler*innenförderung (Neustart Kultur)

Zielgruppe: Antragsberechtigt sind Musiker*innen, Interpret*innen, Künstler*innenensembles wie auch Autor*innen (nachfolgend: ‚Künstler*innen’) zusammen mit einem oder mehreren der nachfolgenden Unternehmen der Musikwirtschaft: Künstler*innenmanagements, Künstler*innenagenturen,
Musikproduzent*innen, Musikverlage, Hersteller Audio- bzw. audiovisueller Aufnahmen, Tournee- und Konzertveranstalter*innen.
Förderung: Werkkreation, Vorproduktion und Probenzeiten, Audio- und audiovisuelle Aufnahmen, Herstellung von Ton- und Bildtonträgern, Digitalisierung, Promotion- und Marketingmaßnahmen, Konzertauftritte von Künstler*innen im Rahmen von Konzert- und sonstigen Veranstaltungstourneen, die Teilnahme an internationalen Musikwettbewerben oder Musikmessen/Showcases

Projektvolumen: 10.000€ bis 75.000 €
Förderanteil: maximal 90%, 9.000€ bis 67.500 €

Antragstermine für 2021 werden im Dezember 2020 veröffentlicht


Musikfonds: Projektförderung

Zielgruppe: „Künstler*innen, Musiker*innen, Komponist*innen, Bands oder Ensembles aller Größen sowie Institutionen. Der Musikfonds fördert vor allem die professionelle, freie Musikszene. Dies schließt die Einbeziehung von Amateurinnen nicht aus; reine Amateurmusikprojekte sind jedoch von der Antragstellung ausgeschlossen.“
Förderung: „herausragende Projekte, die sich durch ihre Qualität auszeichnen, beispielhaft zur künstlerischen Weiterentwicklung der Musik beitragen und in der Zusammenschau die gesamtstaatliche Bedeutung der Förderungen sichtbar machen“

Antragssumme über 2.000€ – 50.000€
Antragsfrist: 31.01.2021
Projektbeginn: ab 01.04.2021

Antragssumme bis 2.000€
Antragstellung laufend möglich


Checkt auch diese Übersicht der LAG Soziokultur Thüringen für weitere Förderprogramme u.a. auch aus anderen Kultursparten:


Förderprogramme allgemein