An dieser Stellen sammeln wir Links und Hinweise zu Fördermitteln, die für den Bereich populäre Musik in Thüringen interessant sein können.
Aktuell



POP TO GO: Förderjahr 2022
Programm im Rahmen des Bundesprogramms „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“
Förderung: zusätzliche außerunterrichtliche Projekte insbesondere für bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche. Dabei steht die Popularmusik als Vermittler im Mittelpunkt der Projekte.
Antragsfristen:
Aktuell gibt es keine Fristen. Projekte, die noch in diesem Jahr durchgeführt werden sollen, müßen bis zum 31.7.2022 beantragt und bis zum 30.11.2022 abgeschlossen sein.
Wir sind Partner
Ihr habt Interesse ein POP TO GO Projekt umzusetzen? Dann wendet euch an uns. Wir stehen für diese Projekte als Bündnispartner zur Verfügung, beraten euch und verfügen über ein Netzwerk aus Thüringer Musikpädagog*innen die wir gern vermitteln.
Nutzt dazu gern auch unser Angebot zur Sprechstunde mit Tobias Marx


Fonds Soziokultur: Sonderprogramm (NEUSTART KULTUR)
Zielgruppe: Einrichtungen bzw. Träger der kulturellen Bildung und Medienbildung, der Soziokultur und Kulturarbeit in freier Trägerschaft, Fokus: Teams aus freien und festen Mitarbeiter*innen sowie Netzwerke vor Ort, die neue Formen und Wege kultureller Arbeit mit gesellschaftlicher Wirkung erproben und mittelfristig etablieren möchten.
Förderung: Zeitlich befristete partizipative Kulturprojekte, soziokulturelle Projekte gemäß den jeweiligen Ausschreibungsprogrammen, insbesondere mit Teams aus freien und ggf. festen Mitarbeiter*innen, die mit und in der Gesellschaft und bestimmten Zielgruppen aktiv werden.
Das Programm unterstützt Projekte der Einrichtungen bei der krisenbedingten Neuausrichtung und Stärkung ihrer Arbeit im Schnittfeld von Kunst und Gesellschaft.
Summe: 5.000€ – 30.000€, nicht mehr als 80% des Projekt-Gesamtbudgets
Ausschreibungen und Antragszeiträume
AUFTAKT (themenfrei; geplante Projekte, bereits eingeplante Teams)
Antragszeitraum: 15.08.-15.09.2020
Mögliche Projektstart: ab Ende Oktober 2020
T1, Netzwerke + Neue Schnittstellen
Antragszeitraum: 01. – 31.10.2020
Projektstart: ab Mitte Dezember 2020
T2, Young Experts + Ko-Produktion
Antragszeitraum: 01. – 31.11.2020
Projektstart: ab Mitte Januar 2021
T3, Diversität + Inklusion + Vielfalt
Antragszeitraum: 04. – 31.01.2021
Projektstart: ab Mitte März 2021
T4, Digitalität + Soziokultur
Antragszeitraum:01. – 31.03.2021
Projektstart: ab Mitte Mai 2021


Initiative Musik: angepasste Künstler*innenförderung (Neustart Kultur)
Zielgruppe: Antragsberechtigt sind Musiker*innen, Interpret*innen, Künstler*innenensembles wie auch Autor*innen (nachfolgend: ‚Künstler*innen’) zusammen mit einem oder mehreren der nachfolgenden Unternehmen der Musikwirtschaft: Künstler*innenmanagements, Künstler*innenagenturen,
Musikproduzent*innen, Musikverlage, Hersteller Audio- bzw. audiovisueller Aufnahmen, Tournee- und Konzertveranstalter*innen.
Förderung: Werkkreation, Vorproduktion und Probenzeiten, Audio- und audiovisuelle Aufnahmen, Herstellung von Ton- und Bildtonträgern, Digitalisierung, Promotion- und Marketingmaßnahmen, Konzertauftritte von Künstler*innen im Rahmen von Konzert- und sonstigen Veranstaltungstourneen, die Teilnahme an internationalen Musikwettbewerben oder Musikmessen/Showcases
Projektvolumen: 10.000€ bis 75.000 €
Förderanteil: maximal 90%, 9.000€ bis 67.500 €
Antragstermine für 2021 werden im Dezember 2020 veröffentlicht

Zielgruppe: „Künstler*innen, Musiker*innen, Komponist*innen, Bands oder Ensembles aller Größen sowie Institutionen. Der Musikfonds fördert vor allem die professionelle, freie Musikszene. Dies schließt die Einbeziehung von Amateurinnen nicht aus; reine Amateurmusikprojekte sind jedoch von der Antragstellung ausgeschlossen.“
Förderung: „herausragende Projekte, die sich durch ihre Qualität auszeichnen, beispielhaft zur künstlerischen Weiterentwicklung der Musik beitragen und in der Zusammenschau die gesamtstaatliche Bedeutung der Förderungen sichtbar machen“
Antragssumme über 2.000€ – 50.000€
Antragsfrist: 31.01.2021
Projektbeginn: ab 01.04.2021
Antragssumme bis 2.000€
Antragstellung laufend möglich
Checkt auch diese Übersicht der LAG Soziokultur Thüringen für weitere Förderprogramme u.a. auch aus anderen Kultursparten:
Förderprogramme allgemein
- Kultur Macht Stark
Das größte Förderprogramm des Bundes für Kultur - PopIIGo
„POP TO GO – unterwegs im Leben“ ist ein Programm des BVPop e.V. und setzt bei der ständigen Begleitung durch Popularmusik mitten im Leben eines jeden an. Über den Unterhaltungswert hinaus wird Popularmusik durch Zuhören und Selbstmachen zu einem leicht zugänglichen Kreativpotential für Bildung. - LiveKomm
Verband der Musikspielstätten in Deutschland e.V. mit Förderprogrammen zu Digitalisierung sowie technischer Erneuerung und Sanierung von Livespielstätten - Initiative Musik
Die zentrale Fördereinrichtung für die deutsche Musikwirtschaft - allgemeine Fördermitteldatenbank
- „Die fünf wichtigsten kostenlosen Fördermitteldatenbanken“
Beitrag auf dem Fördermittelblog für gemeinnützige Organisationen - Fördermöglichkeiten für kulturelle Projekte
Publikation der Stadt Erfurt mit vielen interessanten Förderprogrammen - Kulturrat Thüringen
- Projektförderung der Thüringer Staatskanzlei